Zwischen Abschottungen von Rohren und Kabeln werden bestimmte Mindestabstände gefordert. Dieser Abstand beträgt 20 cm, bzw. 10 cm.
Dabei ist zu beachten, dass dieser Abstand auch zwischen Abschottungen und Einbauten oder allgemein zwischen Leitungen (Hauptleitung und Anschlussleitung) gelten kann.
Die Angaben sind sinnvoll, da bei kleineren Abständen eine gegenseitige Beeinträchtigung erfolgen kann.
Die Abstände der Abschottungen in unseren Verwendbarkeitsnachweisen liegen bereits zwischen 20 mm und 100 mm.
Weitere verringerte Abstände haben wir in 2012 und 2013 geprüft. Die Umsetzung der Prüfergebnisse in die Verwendbarkeitsnachweise ist beantragt.
Im DIBt-Newsletter 5/2013 gibt es ergänzend zur ersten Veröffentlichung (DIBt-Newsletter 02/2012) weitere ausführlichere Informationen. Diese grundsätzlichen Reglungen betreffen die Abstände bei Kabel- und Rohrabschottungen.
Im gleichen Newsletter hat das DIBt auch wichtige Hinweise zur bauaufsichtlichen Wertigkeit von „ergänzenden Gutachten“ zu allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen gegeben.
Den kompletten Newsletter können Sie bequem via PDF-Dokument hier herunterladen.